AGB

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Leistungsvoraussetzungen

1.    Elektroinstallationen

Es werden von unseren Monteuren keinerlei Arbeiten an Elektroinstallationen vorgenommen. Bitte stellen Sie bauseits termingerecht die erforderlichen Installationsarbeiten (z.B. Ab- und Anklemmen der Betriebspumpe, Sensoren und Messarmaturen) sicher.


2.    Freimessen des Brunnenschachtes

Der Auftraggeber stellt bauseits das termingerechte Freimessen von Behältern und engen Räumen nach DGUV Regel 113-004 sicher.


3.    Gestellung von Strom und Wasser

Es wird eine bauseitige Gestellung von Strom (mind. 400V/16A) und Wasser (mind. 5 m³/h) vorausgesetzt.


4.    Abschlagwasser

Der Antrag auf Einleitung in ein Fremdgewässer / Vorflut ist bauseits zu stellen. Es wird davon ausgegangen, dass die Ableitung des Prozesswassers bauseits im Umkreis von bis zu 50 m erfolgen kann.


5.    Baustellenabsicherung

Eine Baustellenabsicherung ist nicht Bestandteil unseres Angebotes.


6.    An- und Abtransport

Es werden befahrbare Zufahrtswege für straßenbereifte Lkw (bis 18 to) mit einem Lichtraumprofil von 3,00 x 4,20 m (B x H) und Transporter (bis 3,5 to) vorausgesetzt. Diese gelten als befahrbar, wenn der Fahrer nach seinem Ermessen ohne Schäden für Fahrzeug, Produkt und fremdes Eigentum an die Baustelle heranfahren kann.


7.    Ab- und Anfahrt, Service-Kolonne sowie Umtransport

Anwendbar nur im Zuge einer Regenerierungs-Kampagne mehrerer Brunnen. Bei Arbeitsunterbrechungen, die über ein Wochenende bzw. einen Werktag hinaus gehen und nicht durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, wird ein erneuter "An- und Abtransport" berechnet.


8.    Ausbau Pumpe und Steigleitung

Bitte beachten Sie, dass wir zum Aus- und Einbau von Pumpen und Steigleitungen einen Kran verwenden und daher eine freie Höhe von mindestens 12 Metern über dem Brunnenkopf benötigen. Die Öffnungen in Schächten / Brunnenhäusern müssen mittig über dem Brunnenkopf platziert sein und eine ausreichende Größe haben. Die Hochdruckreinigung der Steigleitung von innen wird bei Bedarf separat nach Aufwand zum Stundensatz "Servicekolonne nach Aufwand" abgerechnet.


9.    Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

Die wasserrechtliche Erlaubnis für eine chemische Regenerierung ist bauseits zu beantragen und muss vor Beginn der Brunnenüberprüfung vorliegen.


10.    Pumpenservice

Der Transport der Pumpe von und zur Baustelle ist nur dann eine Inklusivleistung, wenn die Kamerabefahrung vor und nach der Regenerierung beauftragt wird und mit dem Kamerawagen durchgeführt werden kann.
Derzeit ist unser Pumpenteststand für Motorleistungen bis 60 kW ausgelegt, frequenzgesteuerte Pumpen können nicht getestet werden.
In Kürze werden wir unser Leistungsspektrum mit einem neuen Teststand auf bis zu 90 kW Motorleistung, sowie die Prüfung frequenzgesteuerter Pumpen erweitern.


11.    Kamerabefahrung

Wird nur eine Kamerabefahrung beauftragt, wird ein offener frei zugänglicher Brunnen ohne Ausrüstung bzw. Armaturen (wie z.B. Steigleitung, Pumpe, etc.) vorausgesetzt.


12.    Bei Abweichungen von den oben genannten Punkten (1-11)

Werden wir Ihnen den hieraus entstehenden Mehraufwand entsprechend in Rechnung stellen.

13.    Zeit- und Mengenangaben / Abrechnung nach Aufwand

Bei allen Zeit- und Mengenangaben handelt es sich um Schätzungen, die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand und Materialverbrauch.


14.    Allgemeine Gebindebedingungen: Regeneriermittel / Chemikalien

Die eingesetzten Regeneriermittel / Chemikalien werden in den folgenden Gebindegrößen geliefert und abgerechnet. Angebrochene Gebinde können nicht gutgeschrieben oder erstattet werden.
Ferroxan und Ferroxan "S" (70 kg), Wasserstoffperoxid (65 kg), Salzsäure (30 kg)
Ein Verbleib angebrochener Gebinde beim Kunden ist ausgeschlossen.


15.    Kleinteile und Verbrauchsmaterial

wie Flanschenverbindungssätze, Schrauben, Dichtungen, Kabelbefestigungen und Verbrauchsmaterial werden ggf. auf Nachweis abgerechnet.


16.    Abweichende Bestellung

Änderungen in der Bestellung gegenüber unserem Angebot können zu Preisanpassungen führen.


17.    Gewährleistungen

- Bei Brunnenarbeiten kann es zu Verkeimungen kommen. Hierfür übernehmen wir keine Haftung. Nachträgliche Desinfektionsarbeiten gehen zu Lasten des AG.
- Bei Inbetriebnahme des Brunnens in Abwesenheit unserer Mitarbeiter übernehmen wir keine Haftung für eventuelle Undichtigkeiten von Verbindungen.
- Der Gewährleistungszeitraum für elektrische Teile beträgt 12 Monate.
- Bei Mängelansprüchen auf Zulieferteile gelten die AGBs der jeweiligen Hersteller.